Stand: 01.02.2011
|
Art der Aufnahme |
Aufnahmegebühr in Euro |
Jahresbeitrag in Euro |
|
Einzelaufnahme volljährig |
5,-- |
120,-- |
|
Einzelaufn. vollj. i. Ausbildung* |
5,-- |
70,-- |
|
Einzelaufnahme minderjährig |
5,-- |
60,-- |
|
Zweitmitglied volljährig |
5,-- |
100,-- |
|
Ehepaare |
10,-- |
220,-- |
|
Passives Mitglied |
5,-- |
45,-- |
|
Familienbeitrag** |
10,-- |
260,-- |
*Ausbildungsnachweis ist unaufgefordert bis 15.1. beim 1. Vorstand oder dem
Kassenwart einzureichen.
**Im Familienbeitrag sind Kinder nur bis zum 14. Lebensjahr
enthalten. Zwei Erwachsene
müssen Mitglied sein.
Weitere mögliche Gebühren:
Gaststunden auf der Tennisaußenanlage: EUR 5,-- pro Gast
Nicht geleistete Arbeitsstunden: EUR 5,-- pro Stunde
(Jedes volljährige Mitglied muss 9 Arbeitsstunden im Kalenderjahr erbringen)
Wichtige Hinweise:
Fälligkeitstermine der Zahlungen sind der 01.02. des
Kalenderjahres. Die Zahlung von
Mitgliedsbeitrag/ Gaststunden/ nicht abgeleistete Arbeitsstunden wird per
Lastschrift
eingezogen.
Bei Neuaufnahme Fälligkeitstermin der Aufnahmegebühr und des
Jahresbeitrags bei
Anmeldung.
Gez. Der Vorstand