Allgemeine Zahlungsmodalitäten

1.    Mitgliedsbeiträge werden ab dem 1. Februar des laufenden Geschäftsjahres
per Lastschrift eingezogen.

2.    Zur Beitragsbemessung gilt das bis einschl. 30. Juni (Stichtag) erreichte Lebensalter 
(wichtig für Grenze 14 und 18 Jahre!). Jugendliche, die das 14. Lebensjahr bis zum
Stichtag erreicht haben,  können nicht mehr im Familienbeitrag enthalten sein,
sondern müssen den Beitrag für Jugendliche zahlen. Junge Erwachsene, die bis zum
Stichtag das 18. Lebensjahr erreichen, müssen den Erwachsenenbeitrag zahlen.
Ausnahme: Dem Verein liegt eine Schüler- oder eine Studentenbescheinigung vor,
dann gilt der  niedrigere Studentensatz.

3.    Ändert sich der Familienstatus bezüglich der zu zahlenden Mitgliedsbeiträge
bis 30. Juni, werden bereits geleistete Beitragszahlungen angerechnet.

4.    Jedes aktive Mitglied muss 9 Stunden Arbeitseinsatz ab dem 18. Lebensjahr
leisten oder für jede nicht geleistete Stunde EUR 5,-- entrichten. Auch hier gilt
die Altersbemessungsgrenze Stichtag 30. Juni. Fällt der Geburtstag vor diesen
Termin, sind 9 Stunden zu leisten. Ist der Geburtstag nach diesem Termin,
fallen 4,5 Arbeitsstunden an.

5.    Geleistete Arbeitsstunden, die über die 9 Stunden hinausgehen, können auf
den Ehepartner, Lebensgefährten, Kind übertragen werden.

6.    Bei Vereinsaufnahme von Neumitgliedern ab dem  1. Juli des laufenden
Kalenderjahres beträgt der Beitrag nur noch 50% des Mitgliedsbeitrages.
Ebenso sind nur noch 4,5 Arbeitsstunden abzuleisten. Erfolgt die Vereinsaufnahme
erst nach der Außenplatzsaison ( Ende Oktober) ist nur die Aufnahmegebühr zu zahlen,
Jahresbeitrag und Arbeitsstunden entfallen für das laufende Kalenderjahr.

7.    Im Mitgliedsjahresbeitrag sind keine Trainingskosten ( Sommer-/ Wintertraining)
und keine Hallenbenutzungsgebühren enthalten.

8.    Bei Aushändigung eines Vereinsschlüssels wird ein Schlüsselpfand von EUR 20,--
erhoben.  Die Übernahme des Schlüssels wird durch die Unterschrift einer volljährigen
Person dokumentiert. Bei  Schlüsselrückgabe wird das Schlüsselpfand zurückerstattet.

 

Eckardt, 01.04.2010